Seit 1. Juni 2026 gilt bei der BGW die Neufassung der DGUV Vorschrift 2. Die überarbeitete Vorschrift regelt vieles klarer, praxisnäher und flexibler.
Jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, muss sich von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. So sieht es das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 vor. Die BGW konkretisiert das ASiG in dieser Vorschrift für ihre versicherten Betriebe.
Was erwartet Sie?
In dieser kostenfreien Infoveranstaltung mit Björn Menberg (Aufsichtsperson und Fachbereichsleiter BGW Bezirksstelle Karlsruhe) und Angelika Grosse (Präventionsberaterin Verbändearbeit BGW Bezirksstelle Karlsruhe) erfahren Sie
- was sich mit der Neufassung der Vorschrift geändert hat.
- Außerdem bleibt Zeit für Ihre Fragen und Ihre Erfahrungen, die Sie bereits in der Praxis mit den neuen Regelungen gemacht haben.
Termin
03. November 2026, 09:30-11 Uhr
Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet online über Zoom statt.
Sie ist für alle Mitgliedseinrichtungen der BGW offen.

