Heiße Zeiten im Gesundheitswesen: Hitzeschutz hat jetzt Priorität

Die Sommer werden heißer – und das nicht nur gefühlt. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen bedeutet das: steigende Belastungen, erhöhte Gesundheitsrisiken und ein wachsender Handlungsdruck. Doch wie kann Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen und Co wirksam umgesetzt werden?

Die Herausforderung: Hitze trifft auf Verantwortung

Pflegekräfte sind bei Hitze doppelt gefordert. Einerseits leiden sie selbst unter den hohen Temperaturen, andererseits müssen sie sich besonders um die ihnen anvertrauten Menschen kümmern, die bei hohen Temperaturen besondere Aufmerksamkeit benötigen – etwa für häufigeres Trinken, Umkleiden oder die Anpassung von Medikamenten. Die Folge: Arbeitsverdichtung, Erschöpfung, Konzentrationsstörungen und ein erhöhtes Risiko für Fehler und Unfälle.

Angesichts dieser Situation stehen Führungskräfte in der Pflege besonders in der Verantwortung: Sie müssen sowohl für den Schutz ihrer Mitarbeitenden sorgen als auch sicherstellen, dass Patient:innen, Bewohner:innen und andere betreute Personen auch bei hohen Temperaturen angemessen versorgt werden.

Diese doppelte Fürsorgepflicht erfordert gezielte Maßnahmen auf beiden Ebenen – für das Team und für die Schutzbefohlenen.

Seit Mai 2024 gibt es deshalb bundeseinheitliche Empfehlungen für Hitzeschutzpläne in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen kombinieren.

Ganzheitlicher Schutz: Das TOP-Prinzip

Die BGW empfiehlt ein strukturiertes Vorgehen nach dem sogenannten TOP-Prinzip:

T – Technische Maßnahmen: Dazu zählen bauliche Veränderungen wie Sonnenschutz, Klimatisierung oder die Nutzung von Kühlwesten. Diese Maßnahmen sind langfristig zu planen und umzusetzen.
O – Organisatorische Maßnahmen: Hierzu gehören flexible Dienstpläne, Urlaubsregelungen, die Verlagerung von Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten oder die temporäre Verlegung von Bewohner:innen in kühlere Räume.
P – Personenbezogene Maßnahmen: Wenn technische und organisatorische Mittel ausgeschöpft sind, kommen persönliche Schutzmaßnahmen zum Einsatz – etwa leichte Kleidung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr und Schulungen zum Verhalten bei Hitze.

Rechtlicher Rahmen: Was sagt das Gesetz?

Laut der Arbeitsstättenverordnung (§3a ArbStättV) müssen Arbeitsplätze so gestaltet sein, dass gesundheitliche Gefährdungen durch Hitze vermieden werden. Die technische Regel ASR A3.5 definiert Schwellenwerte:

ab 26 °C: allgemeine Maßnahmen empfohlen
ab 30 °C: wirksame Maßnahmen erforderlich
ab 35 °C: Raum ohne zusätzliche Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet

Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei das zentrale Instrument. Sie muss auch psychische Belastungen durch Hitze erfassen – selbst wenn die Temperaturgrenze von 26 °C noch nicht überschritten ist.

Unser Fazit: Jetzt handeln – für Gesundheit und Sicherheit

Hitzeschutz ist kein „Nice-to-have“, sondern eine gesetzliche Pflicht und ein Gebot der Fürsorge. Wer frühzeitig plant, schützt nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern auch die Qualität der Versorgung. Denn der nächste heiße Sommer kommt bestimmt.

 

Quelle: Hitzeschutz: Schutz der Beschäftigten vor Belastungen durch sommerliche Hitze - bgw-online & Pflege: Bei Hitze besonders herausfordernd - bgw-online 

 

Ihr möchtet mehr über die Auswirkungen, die Hitze auf den Körper hat, erfahren? Dann schaut euch den Café Talk-Impuls am 26. Mai 2025 an.