Was in der Krise hilft: Gefährdungsbeurteilung Psyche

Teil 6 der Reihe

Gefährdungsbeurteilung Psyche

Ein ebenso wichtiges wie unbeliebtes Instrument im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes, die seit 1996 Pflicht für alle Arbeitgeber*innen ist. Hierbei geht es darum, potenzielle Gefahren bei der Arbeit herauszuarbeiten und geeignete Maßnahmen zu finden, um den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Seit 2013 gibt es die zusätzliche Verpflichtung, auch Gefährdungen der psychischen Gesundheit zu ermitteln und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung werden Faktoren begutachtet, die einen Einfluss auf die mentale Gesundheit der Mitarbeitenden haben. Hierzu zählen unter anderem die Intensität und Dauer der Arbeit, inwieweit ein Handlungsspielraum für die jeweiligen Personen gegeben ist und wie die sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz (v.a. zu Vorgesetzten) sind. Darüber hinaus werden auch Umgebungsbedingungen angeschaut, welche sich negativ auf die Psyche auswirken können, wie beispielsweise Lärm.

Je besser die Gefährdungsbeurteilung gelebt wird, desto geringer ist die Gefahr von Krisen, die durch psychisch belastende Arbeitsbedingungen ausgelöst werden. Daher ist es wichtig, die Gefährdungsbeurteilung nicht nur auf dem Papier auszufüllen, sondern dass auch tatsächlich geeignete Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt werden, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Prävention ist auch hier – wie überall im Leben – das A und O.

 

Weitere Informationen zum Thema psychische Gefährdungsbeurteilung findet ihr auf der Seite der BGW: Gefährdungsbeurteilung Psyche - Ein geeignetes Verfahren finden - bgw-online