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Berufskrankheit: Lassen Sie sich frühzeitig helfen

Bjoern
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Bjoern schrieb am :

Sie haben Beschwerden, die Sie auf Ihre berufliche Tätigkeit zurückführen? Dann hilft Ihnen die BGW. Mit allen geeigneten Mitteln sorgen wir für Ihre Gesundheit – damit Ihr Berufsleben weitergeht.

Weitergehende Informationen und die Möglichkeit den Verdacht einer Berufskrankheit zu melden, finden Sie unter:

www.bgw-online.de/DE/Leistungen-Beitrag/Rehabilitation/Berufskrankheit/Berufskrankheit.html

Nachstehend ein Diagramm der BGW über Verdachtsanzeigen einer Berufskrankheit aus dem Jahr 2018.

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Bjoern
Bisher Antworten zu diesem Beitrag
Bjoern schrieb am :

Zum 01.01.2021 tritt das neue Berufskrankenheitenrecht in Kraft.

Ein Artikel hierzu hat die DGUV veröffentlicht:

www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_2/details_2_391619.jsp


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