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Sicherheit von Therapieliegen - Informationen insbesondere zu Bestandsliegen über ggf. notwendige Nachrüstungen

Bjoern
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Bjoern schrieb am :

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprdoukte (BfArM) hat im September 2019 seine Empfehlungen von 2004 hinsichtlich der Sicherheit von elektrisch verstellbaren Liegen aktualisiert. Hierbei wir dder "integrierten Sicherheit" stärker Rechnung getragen!

Nicht nur bei der Beschaffung von neuen Liegen kommt dies zum tragen, sondern insbesondere auch bei Bestandsliegen:

Seit Dezember 2020 fordern die obersten Landesbehörden für Medizinprodukte sowie das BfArM verschärfte Maßnahmen beim Umgang mit Bestandsliegen (siehe [Information der obersten Landesbehörden und des BfArM] (https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/gesundheit_und_soziales/medizinprodukte/Therapieliegen-Information-der-OLB-und-des-BfArM_Beschlussfassung_AGMP.pdf)). So sind elektrisch höhenverstellbare Liegen auf Mängel zu überprüfen. Sollte ein Mangel festgestellt werden, müssen sie fachgerecht nachgerüstet oder repariert werden.

Auch Liegen, die bereits mit einer Sperrbox ausgestattet sind, bedürfen einer Überprüfung und, soweit es sich um die einzige technische Sicherheitseinrichtung handelt, einer Nachrüstung.

Betreiberinnen und Betreiber sollten vom Hersteller die Nachrüstung eines sicherheitstechnisch akzeptablen Zustands verlangen. Aus haftungsrechtlichen Gründen sollte eine Nachrüstung nur mit Bauteilen erfolgen, die vom Hersteller der Liege freigegeben sind, und der Einbau sollte durch den Hersteller selbst oder eine autorisierte Fachfirma vorgenommen werden.

Weiterführende Links zu diesem Thema finden Sie unter:

www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Kundenmagazin/2020-1/Sichere-Therapieliegen.html

www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Gefaehrdungsbeurteilung/Therapieliegen/Therapieliegen_node.html


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