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TRBA 255 „Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst“

Katharina.Beissert
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Katharina.Beissert schrieb am :

Die TRBA 255 „Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst“ ist mittlerweile im GMBl bekannt gegeben:

www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA-255.htm

Sie gilt über die TRBA 250 hinaus bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und beschreibt für diesen Fall die dann notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Gesundheitsdienst, wie z.B. Organisatorische Maßnahmen, Flächen- und Händedesinfektion, Reinigung, Lüften und insbesondere PSA. Als Grundlage für diese TRBA wurde der Beschluss 609 „Arbeitsschutz beim Auftreten einer nicht ausreichend impfpräventablen humanen Influenza“ des ABAS herangezogen und entsprechend angepasst bzw. erweitert.

Technische Regeln entfalten Vermutungswirkung: Bei Einhaltung dieser Technischen Regel TRBA 255 kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Biostoffverordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.


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