Wie können Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz übertragen werden?

Verantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb ist die Unternehmerin bzw. der Unternehmer. Durch eine geeignete Organisation stellt die Unternehmerin bzw. der Unternehmer sicher, dass die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfüllt werden.