Gesunder Dienstplan
Ein gesunder Dienstplan erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt arbeitswissenschaftliche Empfehlungen. Zudem wird auch auf die Wünsche der Mitarbeitenden eingegangen.
Um innerhalb des Schichtsystems (Früh-/Spät-/Nachtschicht) die Ruhezeiten zwischen den Schichten zu verlängern, soll auf eine Phase mit Frühschichten eine mit Spätschichten, danach eine mit Nachtschichten und schließlich freie Tage folgen. Dies vermindert die negativen Folgen der Schichtarbeit.
Eine maximale Anzahl wird im Gesetz zwar nicht formuliert, aber durch die Bestimmungen sind rechnerische Grenzen ermittelbar. Insgesamt gilt, dass lange Arbeitsphasen möglichst vermieden werden sollen. Häufig wird versucht, dass die Mitarbeitenden maximal 10 bis 12 Tage in Folge arbeiten müssen. Empfehlungen belaufen sich aber auf 5 bis 7 Arbeitstage hintereinander.
Es wird empfohlen, nach mehreren Nachtschichten (z.B. Montag, Dienstag, Mittwoch) eine Ruhezeit von 24 Stunden einzuplanen. Dies ermöglicht eine schnellere Anpassung an den gewöhnlichen Tagesrhythmus.
Überstunden sollten grundsätzlich vermieden werden, da die Krankheitsquote sowie das Verletzungsrisiko steigen und sich die empfundene Gesundheit verschlechtert. Regelmäßige Überstunden von fünf Stunden erhöhen zudem das Risiko ernsthafter Erkrankungen wie Herz-Kreislauferkrankungen.
Neben verlängerten Arbeitstagen sollen auch besonders belastende Arbeitssituationen, wie hohes Arbeitsaufkommen und Nacht- und Wochenendarbeit möglichst geringgehalten werden. Dies reduziert die Beschwerden und negativen Effekte auf das soziale und familiäre Leben.
Die Arbeitszeit an Werktagen (Montag bis Samstag) ist grundsätzlich auf acht Stunden begrenzt. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn ein Zeitausgleich innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erfolgt.
Die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen ist jeden Tag erforderlich. Daher wird in der Pflege auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet. Allerdings gelten auch hier gesetzliche Vorgaben. Beispielsweise müssen 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Darüber hinaus muss innerhalb der folgenden zwei Wochen nach einem Arbeitstag am Sonntag ein Ersatzruhetag gewährt werden. Nach einem Arbeitseinsatz an einem Feiertag muss innerhalb von acht Wochen ein Ersatzruhetag eingehalten werden.
Bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden beträgt die Ruhezeit mindestens 30 Minuten. Diese muss nicht zusammenhängend sein. Bei weniger als 6 Stunden Arbeitszeit ist keine Pause vorgeschrieben. Bei mehr als 9 Stunden beträgt die Ruhezeit mindestens beziehungsweise mehr als 45 Minuten.
Gesetzlich festgelegt ist grundsätzlich eine Ruhezeit von 11 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Ausgleich innerhalb einer bestimmten Zeit) kann diese auch auf 10 Stunden und weniger verkürzt sein. Es zeigt sich jedoch, dass längere Ruhezeiten sich positiv auf die Gesundheit auswirken.
Die Dienstplanung unterliegt verschiedenen Gesetzen, darunter vor allem dem Arbeitszeitgesetz. Neben Gesetzen gibt es auch Tarifverträge und Dienstvorschriften, die weitere Regelungen enthalten können.
Ein Beispiel ist die Zahl von aufeinanderfolgenden Arbeitstagen. Im Gesetz sind zahlreiche Schichten hintereinander möglich, aber arbeitswissenschaftlich werden 5-7 nacheinanderfolgende Arbeitstage empfohlen.
Werden Wünsche der Mitarbeitenden erfasst und wird darauf eingegangen, dann ist dies zunächst gesundheitsförderlich. Manche Wünsche können aber auf Grund betrieblicher oder auch gesetzlicher Vorgaben nicht erfüllt werden.
Demonstrator zur Gestaltung von gesunden Dienstplänen
Im Allgemeinen definieren wir "Demonstrator" als eine prototypische Software-Umsetzung einer ausgewählten Anwendung, wie in diesem Beispiel zur einfachen Veranschaulichung einer gesunden Dienstplangestaltung.
Auf Basis der Anforderungen der Zielgruppe wurden Regeln für den Demonstrator entwickelt. Die Umsetzung erfolgte in einer Softwareumgebung und mit einer gängigen Programmiersprache. Es wurden geeignete Testdaten erstellt und der Demonstrator wurde durch das Entwicklungsteam getestet. Er wurde der relevanten Zielgruppe vorgeführt und erklärt, sodass die Zielgruppe damit eigenständig arbeiten kann und ihn selbst testen kann. Die Zielgruppe gab strukturiert Feedback an das Entwicklungsteam, die den Demonstrator entsprechend angepasst hat.
Der Demonstrator legt den Fokus (im Vergleich zu bestehenden Software-Angeboten zur Dienstplangestaltung) auf die Bewertung eines Dienstplans hinsichtlich "gesunden" Arbeitens in der Einrichtung/Station. Dies wird mittels einem Gesundheitswert dargestellt, wobei die Nichteinhaltung von Gesetzen, offiziellen Empfehlungen oder Empfehlungen aus der Praxis gelistet und farblich hervorgehoben wird.
Der Demonstrator bzw. die Funktionen und Regeln, die im Demonstrator umgesetzt sind, sind für folgende Zielgruppen konzipiert: Dienstplanende, Dienstplanerstellende, PDL (Pflegedienstleitung), Prüfinstanzen der Dienstpläne wie Betriebsrat, Vorgesetzte von Dienstplanenden oder Mitarbeitervertretungen. Darüber hinaus sind natürlich alle Interessierten eingeladen, ihn zu nutzen.
Der Demonstrator dient der Bewertung von Dienstplänen in Bezug auf "gesundes" Arbeiten in der Pflege. Dies wird mittels eines Gesundheitswerts dargestellt, wobei die Nichteinhaltung von Gesetzen, offiziellen Empfehlungen oder Empfehlungen aus der Praxis gelistet und farblich hervorgehoben wird.
Pflegekräfte und Schichten können verwaltet (angelegt, geändert und gelöscht) werden. Unterschiedliche Darstellungen von Schichten (Tagessicht, Stundensicht) sind als Übersicht und Detailansicht möglich.
Hinweis: Der Demonstrator für den gesunden Dienstplan hat nicht den Anspruch, vollumfänglich die Funktionen einer marktüblichen/marktreifen Software-Lösung für die Dienstplangestaltung abzudecken. Ziel des Demonstrators ist es, Impulse für die gesunde Dienstplangestaltung zu geben und durch umfangreiches Prüfen und Visualisieren eine verbesserte Transparenz herzustellen, die zukünftig in Dienstplanungssystemen Mehrwerte bieten kann.
Der Regelsatz beinhaltet gesetzliche Vorgaben (z. B. Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz und Jugendschutzgesetz) und Empfehlungen aus offiziellen Stellen (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) sowie Empfehlungen, die aus häufigen Wünschen von Pflegekräften und Planenden hervorgegangen sind.
Nein, die gängigsten Gesetze und offiziellen Empfehlungen sind vorwiegend integriert, um den Schwerpunkt der Dienstplanbewertung im Demonstrator zeigen zu können. Dazu bedarf es keine vollumfängliche Liste an Gesetzen und offiziellen Empfehlungen. Schwerpunkt sind vor allem auch Empfehlungen und Wünsche, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, für gesundes Arbeiten aber wichtig sind.
Individuelle Wünsche werden im Demonstrator nicht als Regel hinterlegt. Allerdings sind aus Interviews mit Pflegeeinrichtungen häufige Wünsche von Pflegekräften und Planenden gesammelt worden, welche im Demonstrator als Empfehlungen geprüft werden.
Die im Demonstrator für den gesunden Dienstplan genutzten/implementierten Regeln werden bis Ende Dezember 2023 auf der Website zur Verfügung gestellt.
Nein, der Demonstrator dient zum Setzen von Impulsen und Aufzeigen von Möglichkeiten, sowie um Feedback von potenziellen Nutzenden zu erhalten. Außerdem dient er zum Lernen und Verstehen für alle Interessierten. Wir hoffen, dass die Aspekte gesunden Arbeitens in der demonstrierten Form oder auf ähnliche Weise zukünftig in bestehende Softwareangebote einfließt. Zu diesem Zweck suchen wir explizit auch Kontakt und Austausch mit Softwareanbietenden.
Bereits bei der Spezifikation und Entwicklung des Demonstrators für den gesunden Dienstplan haben sich das pulsnetz-Entwicklungsteam und Software-Anbieter ausgetauscht. Dies gibt dem Entwicklungsteam Rückmeldung und Anregungen für den Demonstrator und den Software-Anbietern die Möglichkeit, Ideen wie die der Dienstplanbewertung in ihre eigene Lösung zu integrieren.
Der Demonstrator für den gesunden Dienstplan kann unter https://www.pulsnetz.de/ki-projekt/ki-garage/ki-basierte-dienstplanoptimierung/ ausprobiert werden. Ein neuer Dienstplan kann erstellt werden aber auch vorhandene Dienstpläne können geladen werden.