Wer ist bei der BGW versichert?
Wenn sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter bei der Arbeit verletzt oder infolge der beruflichen Tätigkeit krank wird, könnte der Arbeitgeber dafür haftbar sein. Langwierige Prozesse mit hohen Schadenersatzforderungen könnten immense Belastungen und jahrelange Ungewissheit für beide Seiten bringen. Um das zu verhindern, wurde in Deutschland schon vor über hundert Jahren die gesetzliche Unfallversicherung ins Leben gerufen – sie nimmt jedem Arbeitgeber dieses Haftungsrisiko ab. Deshalb leisten die Arbeitgeber:innen die Beiträge zur Unfallversicherung, auch wenn die Mitarbeiter:innen die Versicherten sind.
Versichert sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie pflichtversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer. Wer freiberuflich oder selbstständig tätig ist und nicht der Versicherungspflicht unterliegt, kann sich zu besten Konditionen freiwillig versichern. Ehrenamtlich beziehungsweise unentgeltlich Tätige sind ebenfalls versichert. Die BGW trägt im Versicherungsfall die Kosten für eine Vielzahl von Leistungen.
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