Welche Vorteile bietet das?
Der Arbeitnehmer ist im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit abgesichert. Dafür zahlt - im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen - hier der Unternehmer den Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung alleine.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vereinen dabei sowohl Prävention als auch Rehabilitation und Entschädigung in einem Träger.
Die Unfallversicherungsträger sind selbstverwaltet - durch Friedenswahlen wird die Selbstverwaltung alle 6 Jahre gewählt. Die Selbstverwaltung ist paritätisch besetzt: es ist die gleiche Anzahl an Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen vertreten, so dass beide Seiten ein gleiches Stimmrecht haben.
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Aktuelles Kapitel:
4: Warum gibt es eine gesetzliche Unfallversicherung?
Nächstes Kapitel:
5: Aufgaben des Präventionsdienstes