Was sind Versicherungsfälle?

Welche Fälle als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung gelten, ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII) festgelegt:

 



Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

und verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

 

Das Sozialgesetzbuch beschreibt sogar noch konkreter, was als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zu verstehen ist.

Nur die in § 7 SGB VII genannten Fälle stellen einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung dar - in anderen Fällen kann die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistungen erbringen. Aber keine Sorge! Aufgrund des Sozialversicherungssystems in Deutschland werden diese Fälle von einem anderen Sozialversicherungsträger abgedeckt - z.B. bei einem Unfall, der keinen Arbeitsunfall darstellt, werden Leistungen von der Krankenversicherung abgedeckt.