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Arbeitsschutz

onoeltner
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onoeltner schrieb am 03.02.2022:
Digitale Informations­veranstaltung zur einrichtungs­bezogenen Impfpflicht – 03.02.2022

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg bietet am 03.02.2022, 19:00 bis 20.00 Uhr, eine digitale Informationsveranstaltung zur zur einrichtungsxadbezogenen Impfpflicht an.

Der Livestream wird auf https://www.dranbleiben-bw.de/aufklaerung#livestream zum Veranstaltungszeitraum übertragen. Fragen können im Vorfeld und während der Veranstaltung eingereicht werden.

Referenten und Referentinnen:

Prof. Dr. Uwe Lahl (Amtschef, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg), Dr. Tobias Schneider (Leitung Abteilung Soziales, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg), Dr. Thilo Walker (Leitung Abteilung Gesundheit, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg), Christine Engelhardt (Leitung Abteilung Sozialversicherung, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg), Dr. Gottfried Roller (Leitung Abteilung Landesgesundheitsamt, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg)

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Bjoern
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Bjoern schrieb am 30.06.2021:
Populäre Irrtümer im Arbeitsschutz

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie hat 44 Irrtümer aus dem Bereich des Arbeitsschutzes zusammengestellt.

Die Veröffentlichung ist ansprechend und insbesondere kurzweilig gestaltet:

downloadcenter.bgrci.de/resource/downloadcenter/downloads/A039_Gesamtdokument.pdf

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Bjoern
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Bjoern schrieb am 02.06.2021:
Sicherheit von Therapieliegen - Informationen insbesondere zu Bestandsliegen über ggf. notwendige Nachrüstungen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprdoukte (BfArM) hat im September 2019 seine Empfehlungen von 2004 hinsichtlich der Sicherheit von elektrisch verstellbaren Liegen aktualisiert. Hierbei wir dder "integrierten Sicherheit" stärker Rechnung getragen!

Nicht nur bei der Beschaffung von neuen Liegen kommt dies zum tragen, sondern insbesondere auch bei Bestandsliegen:

Seit Dezember 2020 fordern die obersten Landesbehörden für Medizinprodukte sowie das BfArM verschärfte Maßnahmen beim Umgang mit Bestandsliegen (siehe [Information der obersten Landesbehörden und des BfArM] (https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/gesundheit_und_soziales/medizinprodukte/Therapieliegen-Information-der-OLB-und-des-BfArM_Beschlussfassung_AGMP.pdf)). So sind elektrisch höhenverstellbare Liegen auf Mängel zu überprüfen. Sollte ein Mangel festgestellt werden, müssen sie fachgerecht nachgerüstet oder repariert werden.

Auch Liegen, die bereits mit einer Sperrbox ausgestattet sind, bedürfen einer Überprüfung und, soweit es sich um die einzige technische Sicherheitseinrichtung handelt, einer Nachrüstung.

Betreiberinnen und Betreiber sollten vom Hersteller die Nachrüstung eines sicherheitstechnisch akzeptablen Zustands verlangen. Aus haftungsrechtlichen Gründen sollte eine Nachrüstung nur mit Bauteilen erfolgen, die vom Hersteller der Liege freigegeben sind, und der Einbau sollte durch den Hersteller selbst oder eine autorisierte Fachfirma vorgenommen werden.

Weiterführende Links zu diesem Thema finden Sie unter:

www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Kundenmagazin/2020-1/Sichere-Therapieliegen.html

www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Gefaehrdungsbeurteilung/Therapieliegen/Therapieliegen_node.html

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angelika.grosse
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angelika.grosse schrieb am 30.03.2021:
Schon alles geregelt? Arbeitsschutzbetreuung einfach erklärt

Arbeitsschutz organisieren – Pflichtaufgabe jedes Unternehmens

Als Unternehmerin oder Unternehmer managen Sie die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten. Bei der Organisation des Arbeitsschutzes sind Sie aber nicht auf sich allein gestellt.

Was zu regeln ist, wer Sie unterstützt und in welcher Form: Die BGW hat das in einem Erklärfilm kompakt zusammengefasst:

youtu.be/d3WogzxOTU4

Welche Betreuungsform haben Sie für Ihr Unternehmen gewählt?

Übrigens: Die Fachstelle Arbeitsschutz auf pulsnetz.de unterstützt und begleitet Sie bei der Umsetzung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung.

www.pulsnetz.de/gesund-arbeiten/arbeitsschutz

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sara.weilandt
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sara.weilandt schrieb am 04.03.2021:
Wie führe ich mein Team gesund und sicher in der Krise? - Unser kostenloser eLearning Kurs

In der Corona-Pandemie begegnen Führungskräften besondere Herausforderungen. Wie kann ich meinen Mitarbeitenden jetzt Sicherheit vermitteln? Welche Ressourcen habe ich als Führungskraft?

Diese Fragen, sowie Tipps und Tricks werden im kostenlosen eLearning Kurs „Gesund und Sicher führen“ auf unserer Plattform blink.it von Expertinnen im Arbeitsschutz beantwortet. Hier geht’s direkt zum Kurs. Kurz mit Emailadresse registrieren, ein Passwort vergeben und loslegen.

Schauen Sie doch einmal in den Kurs rein! Lernen Sie den richtigen Umgang mit Schutzausrüstung, wie Sie Ihr Team stärken können und welche Art der Kommunikation Ihnen in der aktuellen Lage weiterhilft. Außerdem finden Sie dort Ansprechpersonen, wenn Sie mehr wissen möchten.

Weitere, kostenlose Online-Kurse rund um das Thema gesund Arbeiten gibt es auf unserer eLearning-Plattform blink.it. Zu finden ist diese auf unserer Homepage: www.pulsnetz.de/elearning

Welche Themen interessieren Sie? Wo wünschen Sie sich mehr Informationen und Überblicke? Wie können wir Sie unterstützen?

Teilen Sie uns Ihre Wünsche und Anliegen gerne direkt unter diesem Beitrag mit.

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sara.weilandt
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sara.weilandt schrieb am 02.03.2021:
Welche Tipps und Tricks gibt es für erholsamen Schlaf? Der kostenlose eLearning Kurs

Ein weiterer kostenloser eLearning Kurs von uns für Sie: Erholsamer Schlaf

Hier geht es direkt zum Kurs: Erholsamer Schlaf

Auf unserer Plattform blink.it finden Sie einen Online-Kurs mit spannenden, kurzen Übungen, die Sie schnell und einfach in Ihren Alltag einbauen können.

Außerdem finden Sie dort Ansprechpersonen, wenn Sie mehr wissen möchten.

Sie finden auch noch weitere, kostenlose Online-Kurse rund um das Thema gesund Arbeiten auf unserer eLearning-Plattform blink.it auf unserer Homepage: www.pulsnetz.de/elearning

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Katharina.Beissert
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Katharina.Beissert schrieb am 12.02.2021:
TRBA 255 „Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst“

Die TRBA 255 „Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst“

ist mittlerweile im GMBl bekannt gegeben:

www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA-255.htm

Sie gilt über die TRBA 250 hinaus bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und beschreibt für diesen Fall die dann notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Gesundheitsdienst, wie z.B. Organisatorische Maßnahmen, Flächen- und Händedesinfektion, Reinigung, Lüften und insbesondere PSA. Als Grundlage für diese TRBA wurde der Beschluss 609 „Arbeitsschutz beim Auftreten einer nicht ausreichend impfpräventablen humanen Influenza“ des ABAS herangezogen und entsprechend angepasst bzw. erweitert.

Technische Regeln entfalten Vermutungswirkung: Bei Einhaltung dieser Technischen Regel TRBA 255 kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Biostoffverordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

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sara.weilandt
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sara.weilandt schrieb am 12.02.2021:
Stressabbau durch Mediation und Achtsamkeit

Im Alltag begegnen uns immer wieder stressige Phasen. Steigt der Stresspegel stark an, fällt uns ein gesunder Umgang damit immer schwerer.

Deshalb ist es wichtig, bereits vorher Entspannungstechniken in den Alltag einzubauen. Haben wir diese einmal in den Alltag mitgenommen, können sie helfen, Stresshormone im Körper abzubauen. Die Techniken aktivieren ein Mindset, mit welchem wir konstruktiv und gesund mit Stress umgehen können.

Deshalb haben wir einen kostenlosen Online Kurs für Sie mit Tipps, Tricks und kurzen Übungen zu Techniken der Achtsamkeit und Meditation erstellt, die Sie einfach und schnell in Ihren Alltag einbauen können. Außerdem finden Sie dort Ansprechpersonen, wenn Sie mehr wissen möchten.

Sie finden auch noch weitere, kostenlose Online-Kurse rund um das Thema gesund Arbeiten auf unserer eLearning-Plattform blink.it auf unserer Homepage: www.pulsnetz.de/elearning

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Bjoern
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Bjoern schrieb am 04.02.2021:
Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen

publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/1264/bewegen-von-menschen-im-gesundheitsdienst-und-in-der-wohlfahrtspflege-praevention-von-muskel-und-s

Die DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“ richtet sich an die Unternehmensleitung, die gewählten Vertretungen der Beschäftigten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, den betriebsärztlichen Dienst und sonstige mit dem Thema Befasste, bis hin zu den Beschäftigten.

Mit dieser Schrift sollen die Verantwortlichen für die hohe physische Belastung der Beschäftigten sensibilisiert werden und der Blick wird auf diejenigen Einflussfaktoren gelenkt, die zur Gesunderhaltung der Beschäftigten beitragen.

Zur Einführung werden die gesetzlichen Grundlagen und der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Forschung dargestellt. Im Hauptteil werden die Maßnahmen aufgeführt, die ein ergonomisches Arbeiten ermöglichen und damit körperliche Belastungen reduzieren. Im Fokus steht dabei die umfassende Beschreibung der gängisten Kleinen und Technischen Hilfsmittel. Die Beschreibung von besonderen Tätigkeitsbereichen und Erfolgsfaktoren für die Implementierung runden die Broschüre ab. Das Ziel ist, die Gefährdung zu vermeiden oder mindestens zu reduzieren.

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Katharina.Beissert
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Katharina.Beissert schrieb am 03.02.2021:
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

Die DGUV Information 213-032 „Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst“ ist überarbeitet worden und steht bereits als PDF-Download zur Verfügung:

publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/844/gefahrstoffe-im-gesundheitsdienst

Einige Inhalte sind gegenüber der vorherigen Version ergänzt oder angepasst worden - hilfreich könnten daher beispielsweise folgende Abschnitte sein:

• Persönliche Schutzausrüstungen: hier Chemikalienschutzhandschuhe (Seite 20 ff.)

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind Chemikalienschutzhandschuhe der Kategorie III mit CE-Kennzeichen, vierstelliger Prüfnummer und dem "Erlenmeyerkolben" als Symbol (Siehe Abb.2) zu verwenden.

• Arbeitsmedizinische Vorsorge: Aufführung von Vorsorgeanlässen (S. 28 f.)

• Mutterschutz (S. 30 f.)

• Desinfektionsmittel und Desinfektionsreiniger (S. 35 ff.): Einige wichtige Arbeitsschutzaspekte zur Auswahl von Desinfektionsmittel und Desinfektionsreinigern sind hier aufgeführt. Dies hilft sicher zur Festlegung geeigneter Mittel zusammen mit der Hygiene - die bei der Beachtung von Arbeitsschutz und Hygieneanforderungen unterstützen.

• Anhang 4: Handlungshilfe zum Gefahrstoffmanagement

• Anhang 8: Beispiele für Tätigkeiten mit geringer Gefährdung für die Pflege

Auch die interaktive Webseite "Sicheres Krankenhaus" hält Informationen zu diesem Thema bereit:

 

www.sicheres-krankenhaus.de/suche

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sara.weilandt
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sara.weilandt schrieb am 26.01.2021:
Unser kostenloser eLearning Kurs für Sie: Gesund führen in der Krise

Unser kostenloser eLearning-Kurs: Das sollten Sie über Sicherheit, Gesundheit und Arbeitsschutz in Corona-Zeiten wissen.

Hier geht es direkt zum Kurs: pulsnetz.blinkit.de/courses/LgFnHkZyYXvKbjC88

Auf unserer Plattform blink.it finden Sie einen Online-Kurs mit den wichtigsten Infos und Tipps. Außerdem finden Sie dort Ansprechpersonen, wenn Sie mehr wissen möchten.

Sie finden auch noch weitere, kostenlose Online-Kurse rund um das Thema gesund Arbeiten auf unserer eLearning-Plattform blink.it: www.pulsnetz.de/leistungen

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CBuerkert
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CBuerkert schrieb am 26.01.2021:
Corona-Impfkampagne – häufigste Fragen und Antworten

Seit dem 27. Dezember 2020 läuft die Corona-Impfkampagne. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengetragen. „Warum sollte man sich impfen lassen?“ und „Gibt es eine Impfpflicht?“ sind nur zwei Beispielfragen. Auch auf Fragen bezüglich der Sicherheit des Impfstoffes, seiner Verteilung und der Organisation der Impfkampagne werden Antworten gegeben.

Corona-Schutzimpfung: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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Katharina.Beissert
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Katharina.Beissert schrieb am 25.01.2021:
Corona als Berufskrankheit? Meldepflicht beachten!

Die Erkrankung von versicherten Personen infolge einer nachweislich beruflich erworbenen Infektion mit dem Corona-Virus kann eine Berufskrankheit darstellen - die rechtlichen Voraussetzungen dafür müssen im Einzelfall vorliegen. Unternehmer und Ärzte haben gesetzlich die Verpflichtung bei begründetem Verdacht oder Anhaltspunkten einen Verdacht auf eine Berufskrankheit beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden ( § 202 SGB VII, § 193 Abs. 2 SGB VII)!

Rechtliche Voraussetzungen:

 

Im Falle einer Infektion mit dem Corona-Virus kommt eine Berufskrankheit (BK) nach Nr. 3101 der Anlage zur BK-Verordnung in Betracht. Nr. 3101 gilt für Infektionskrankheiten von versicherten Personen, die

* im Gesundheitsdienst,

* in der Wohlfahrtspflege oder

* in einem Laboratorium tätig oder

* durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt waren.

Bei Tätigkeiten in anderen Bereichen ist die Anerkennung einer BK-Nr. 3101 nicht möglich.

Der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit nach Nr. 3101 bei einer in den genannten Bereichen tätigen versicherten Person ist in folgenden zwei Konstellationen begründet:

  • Eine Infektion mit Covid-19 ist mittels PCR-Test nachgewiesen.
  • Ein positiver PCR-Test liegt zwar nicht vor, aber die versicherte Person hatte bei Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit direkten Kontakt zu einer wahrscheinlich oder bestätigt mit Covid-19 infizierten Person und nach diesem Kontakt sind innerhalb der Inkubationszeit Symptome aufgetreten, die auf eine Covid-19 Erkrankung hinweisen. Ein direkter Kontakt ist insbesondere bei pflegerischer Tätigkeit an der Indexperson, bei körperlicher Untersuchung der Indexperson oder bei Umgang mit Atemwegssekret oder anderen Körperflüssigkeiten gegeben.

Wie kann der Verdacht auf eine Berufskrankheit gemeldet werden?

Zur Meldung des Verdachts auf eine Berufskrankheit können Sie die Standardformulare verwenden:

Formulare zur Meldung einer BK-Verdachtsanzeige

* Unternehmer: „K3030 Anzeige des Unternehmers auf Verdacht einer Berufskrankheit“

* Ärzte: „K4050 Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit“

Was genau ist eine Berufskrankheit eigentlich?

Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit von Versicherten, die durch Rechtsverordnung als Berufskrankheit (Berufskrankheiten-Veordnung) bezeichnet ist und die rechtlich wesentlich durch die versicherte Tätigkeit bedingt ist.

Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen und Antworten um das Thema Versicherungsschutz der BGW und Corona finden Sie unter:

Informationen & FAQ der BGW zu Corona

Bei weiteren Fragen von Mitgliedsbetrieben der BGW wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpersonen oder unsere Corona-Hotline.

 

Noch ein weiterer Tipp: Bezüglich einer Corona-Infektion sind leider oftmals mehrere Mitarbeiter betroffen - in diesem Fall besteht die Möglichkeit mehrere Mitarbeiter mittels eines Sammelformulars zu melden - das ermöglicht Ihnen und der BGW eine zügigere Bearbeitung. Bei Bedarf fragen Sie gerne in der für Ihren Betrieb zuständigen Bezirksverwaltung nach einer Vorlage für die Sammelmeldung.

 

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Katharina.Beissert
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Katharina.Beissert schrieb am 22.01.2021:
Ergonomie im Home Office

Durch die Pandemie gewinnt in einigen Bereichen das mobile Arbeiten bzw. "Home Office" an Bedeutung. Dies stellt Arbeitgebende und Beschäftigte vor die Herausforderung, die zeitweilige Arbeit im privaten Umfeld ergonomisch zu gestalten. Checklisten können Beschäftigten und Arbeitgebende unterstützen, in dem sie konkrete Gestaltungsempfehlungen enthält und auch bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen genutzt werden kann. Die Checkliste ist in 2 Versionen (Kurz- und Langform) verfügbar.

Während die Kurzform die Empfehlungen auf einen Blick präsentiert, beinhaltet die Langform Erläuterungen und weiterführende Links.

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Bjoern
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Bjoern schrieb am 22.01.2021:
Corona-Arbeitsschutzverordnung / SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt eine Webseite mit FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung, auf der auch schon der Entwurf für die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung eingestellt ist.

Der neue Entwurd der Arbeitsschutzverordnung befasst sich unter anderem mit dem Thema Homeoffice.

www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

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Bjoern
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Bjoern schrieb am 14.01.2021:
Neue Branchenregel Metallbau: Passgenauer Arbeitsschutz für ein breites Tätigkeitsspektrum

Wie Beschäftigte beim Einsatz unterschiedlicher Maschinen und Verfahren im Metallhandwerk sicher arbeiten und gesund bleiben können wurde in einer neuen DGUV Regel zusammengestellt.

Diese kann unter

publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/3700/branche-metallbau

abgerufen werden.

Wie hilfreich finden Sie diese DGUV Regel?

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Bjoern
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Bjoern schrieb am 07.01.2021:
Sicheres Krankenhaus - eine interaktive Webseite für sichere und gesunde Arbeitsplätze in vielen Bereichen des Gesundheitsdienstes

Für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung in Krankenhäusern und natürlich auch in allen anderen medizinischen Bereichen ist die Webseite:

www.sicheres-krankenhaus.de

sehr hilfreich.

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Bjoern
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Bjoern schrieb am 14.12.2020:
Berufskrankheit: Lassen Sie sich frühzeitig helfen

Sie haben Beschwerden, die Sie auf Ihre berufliche Tätigkeit zurückführen? Dann hilft Ihnen die BGW. Mit allen geeigneten Mitteln sorgen wir für Ihre Gesundheit – damit Ihr Berufsleben weitergeht.

Weitergehende Informationen und die Möglichkeit den Verdacht einer Berufskrankheit zu melden, finden Sie unter:

www.bgw-online.de/DE/Leistungen-Beitrag/Rehabilitation/Berufskrankheit/Berufskrankheit.html

Nachstehend ein Diagramm der BGW über Verdachtsanzeigen einer Berufskrankheit aus dem Jahr 2018.

Berufskrankheiten|491x255

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Bjoern
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Bjoern schrieb am 07.12.2020:
Der kurze Weg zur Unfallmeldung

Falls es schon zu spät ist und doch ein Unfall passiert ist, haben wir Ihnen nachstehend den Link für die Unfallanzeige bei der BGW dargestellt:

www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Formulare/Formulare-Unfall-melden/Unfallanzeige_node.html

Die Meldung kann sowohl online, also auch offline erfolgen. Beide Wege sind hier beschrieben, samt den benötigten Formularen.

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Bjoern
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Bjoern schrieb am 07.12.2020:
Sichere KiTa - eine interaktive Webseite rund um das Thema "Sichere Kindertagesstätten"

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat eine interaktive Webseite rund um das „Sichere Kindertagesstätten“ erstellt, hier finden Sie übersichtlich und ansprechend sehr viele Informationen, Hinweise und praktische Informationen:

www.sichere-kita.de

Bitte beachten Sie ggf. Ihre länderspezifischen Vorgaben.

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