Typische Stolpersteine bei der Dienstplangestaltung

Die bisher besprochenen Vorteile technischer Systeme werden von vielen Systemen bereits umgesetzt und in der Praxis häufig genutzt. Spannend wird es aber bei dem Aspekt der Gesundheit der Mitarbeitenden in der Pflege. Auch hier hat die Technik starke Potenziale, und zwar indem die zuvor angesprochene Qualitätssicherung auch den Faktor gesundes Arbeiten mit einbezieht.

In der Praxis ist das leider sehr selten der Fall. Gesetze werden häufig noch geprüft, allerdings selten gut sichtbar in die Planung integriert. Empfehlungen aus der Wissenschaft, Praxis sowie Bundesbehörden wie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin werden selten geprüft und noch seltener prominent dargestellt. Dabei ist die Gesundheit der Menschen ein zentraler Aspekt, um die Versorgung von Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Gehäufte Überstunden können beispielsweise einen stark negativen Effekt auf die Gesundheit haben und sollten deshalb auch bei der Dienstplanung berücksichtigt werden. 

 

Für solche Empfehlungen sind mit einem Klick auf die lila Balken einige Beispiele gegeben. Diese Beispiele sind Empfehlungen von offiziellen Stellen sowie aus der Praxis. Letztere wurden im Projekt durch Interviews mit Pflegeeinrichtungen aufgenommen. Eine umfangreichere Liste findet sich im Demonstrator und wird separat im Projekt veröffentlicht.

Empfehlungen für die Gestaltung gesunder Dienstpläne

Die Ruhezeit sollte nach der letzten Nachtschicht, nach mehreren aufeinanderfolgenden Nachtschichten, mindestens 24 Stunden umfassen.

Jugendlichen sollten mindestens zwei freie Samstage im Monat gewährt werden.

Am letzten Arbeitstag vor Urlaubsbeginn sollten keine Spätschichten und am ersten Arbeitstag nach Urlaubsende keine Frühschichten eingeplant werden.

Einzeln eingestreute Arbeitstage sollten vermieden werden.

Es sollten maximal 11 aufeinanderfolgende Arbeitstage eingeplant werden.

Selbst kurzfristige Überstunden sollten sich im Rahmen halten. Konkret sollten die monatlichen Überstunden 20 nicht übersteigen.

Solche Empfehlungen können ebenso wie gesetzliche Vorschriften verhältnismäßig einfach geprüft werden. Dabei können sich Planende und die betriebliche Interessensvertretung versichern, dass keine gesetzlichen Vorschriften verletzt werden, und eine balancierte gesundheitliche Belastung für das Pflegeteam gewährleistet ist.