T=Technische/bauliche Maßnahmen
Technische und bauliche Maßnahmen fördern und unterstützen das rückengerechte Arbeiten. Sie sind primär umzusetzen. Vor allem ist hier der Arbeitgeber oder Träger in der Umsetzungspflicht, mit der baulichen und räumlichen Gestaltung und der Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln.
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Räumliche Gestaltung

Ausreichend breite Türen und Flure

Ausreichend Bewegungsfreiraum im Pflegezimmer

Ebener und gegebenenfalls rutschhemmender Boden

Ausreichende Beleuchtung und erreichbare Schalter
vor allem welche Schalter sind für welchen Zweck vorhanden

Haltegriffe

Angemessenes Raumklima
Technische Hilfsmittel

Elektrisch verstellbares Pflegebett

Mobiler Lifter

Aufstehhilfe

Dusch- und Toilettenstuhl

Rollstuhl

Rollator

Beschaffung von kleinen Hilfsmitteln
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