Betriebliches Einfallsreiches Miteinander?!
Das ist der Inhalt eines sogenannten BEM, dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Seit 2004 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet das BEM Mitarbeitenden anzubieten,
die in den vorangegangenen 12 Monaten 6 Wochen durchgehend oder wiederholt arbeitsunfähig waren.
BEM ist das innerbetriebliche “Instrument“ um gemeinsam mit BEM-Berechtigten:
• die krankheitsauslösende Situation zu erörtern
• anschließend in einem kreativen Suchprozess nach Lösungen zu suchen.
Ein erfolgreiches BEM-System sichert die langfristige Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden,
reduziert Arbeitsunfähigkeitszeiten und entlastet die Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz
frühzeitig.
Nähere Informationen zum BEM sowie die Seminar- und Beratungsangebote der BGW finden Sie hier:
Haben Sie Fragen zum BEM? Senden Sie mir eine Email: tobias.ruppenthal(at)bgw-online.de