Durch das Arbeitsschutzgesetz sind Unternehmen dazu verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Damit lassen sich erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ableiten. Hierbei sind auch die psychischen Gefährdungen zu berücksichtigen.
Psychische Belastung der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz resultiert aus mehreren Faktoren. Arbeitszeit (z.B. durch Schichtarbeit), Leistungsdruck oder Arbeitsklima: Ganz ohne psychische Belastung geht es nicht.
Zu hohe psychische Belastung endet aber oft in körperlichen Beschwerden, besonders wenn die Belastung dauerhaft ist. Psychische Gefährdung am Arbeitsplatz muss daher in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Dabei geht es nicht darum, die psychische Verfassung oder Gesundheit der Mitarbeiter individuell zu beurteilen. Vielmehr soll die Arbeit an sich und deren Gestaltung beurteilt werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Leitfaden entwickelt, der Unternehmen bei der Frage unterstützen soll, wie die psychische Belastung in die Gefährdungsbeurteilung eingebaut werden kann und was das Unternehmen gegen psychische Gefährdung tun kann.