Sicherheit und Schutz

Diese Kategorie setzt sich aus zwei Aspekten zusammen. Wenn zum einen technische Aspekte nicht gewährleistet sind, können unter Umstände schwere Schäden entstehen. Zum anderen ist unter dem Sicherheitsaspekt auch das Verhältnis pflegebedürftiger Personen zur sozialen und auch technischen Umgebung zu verstehen. Dabei kann sich das Sicherheitsempfinden von Mensch zu Mensch unterscheiden, wobei es von hoher Bedeutung für ein selbstbestimmtes und selbstständiges Handeln und Leben.

 

Mit einem Klick auf die lila Balken erfährst du mehr über Assistenztechnologien, die zur häuslichen Sicherheit und zum Schutz pflegebedürftiger Menschen beitragen können.

Ein Notfall kann den gewohnten Alltag und die aktuelle Pflegesituation nachhaltig stören oder sogar einen neuen Pflegegrad hervorrufen. Dabei können Notlagen sowohl durch den (Gesundheits-)Zustand, dem eigenen Handeln und Verhalten einer pflegebedürftigen Person als auch durch äußere Umstände, wie zum Beispiel die räumliche Umgebung, entstehen.

Folgende Assistenztechnologien können zur Erkennung von Notfällen eingesetzt werden: Notfallknopf mit Sturzerkennung, Herdüberwachung, Wassermelder mit Alarmfunktion oder sensorische Sturzmatten und -teppiche.

Unter diesem Punkt sind Risiken zu verstehen, die bei der Pflege von Menschen entstehen können. Die Gesundheitslage und auch die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden pflegedürftiger Menschen können zum Beispiel durch Dekubitalgeschwüre, Stürze, Schmerzen oder Inkontinenz erheblich beeinträchtigt werden.

Assistenztechnologien können zur Verringerung von Pflegerisiken eingesetzt werden, beispielsweise in Form von Sensorsystemen, die Bewegungsarmut erfassen und dies melden oder Technologien, die eine  autonome Lagerung ermöglichen und somit helfen, einen Dekubitus zu vermeiden.

Unter Sachrisiken fallen mögliche Bedrohungen wie Brand, Wassereinbruch und Vergiftung.

Assistenztechnologien können zum Beispiel als Sicherheitssysteme im Haushalt zur Herdüberwachung eingesetzt werden. Auch Rauch-, Gas- und Wassermelder sowie schaltbare Steckdosen, Zeitschaltuhren oder ein „Alles-aus-Schalter“ für Bügeleisen oder Heizlüfter fallen in diese Kategorie.