Unterstützung bei der Selbstständigkeit

Selbstständigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Menschen, eine Aktivität allein – also ohne Unterstützung einer anderen Person – ausführen zu können. Selbstständig ist auch, wer eine Handlung mithilfe von Assistenztechnologien umsetzen kann (GKV-Spitzenverband, 2011). Zur Feststellung der Selbstständigkeit sind zwei Kernfragen maßgeblich: Was kann eine Person allein tun? Wobei benötigt sie Unterstützung?

Hierbei liegt der Fokus auf vorhandenen Ressourcen mit dem Ziel, physische, psychische, kognitive und soziale Ressourcen zu erhalten und zu fördern. Auf diese Weise kann weitere Pflegebedürftigkeit vermieden werden.

 

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Mobilität meint die Fähigkeit, sich über kurze Strecken selbstständig fortzubewegen (inklusive Treppensteigen) oder eine Haltung des Körpers einzunehmen und diese zu wechseln (zum Beispiel im Bett oder beim Umsetzen und Aufstehen).

Assistenztechnologien könnten Menschen mit Mobilitätseinschränkungen unterstützen, sodass sie sich trotz Einschränkungen fortbewegen können. Das können zum Beispiel robotisch unterstützte Rollstühle sein.

Dieser Aspekt umfasst kognitive Fähigkeiten wie zum Beispiel das Erinnerungs-, Orientierungs- und Urteilsvermögen, sowie die Umsetzung mehrschrittiger Alltagshandlungen und die Fähigkeit zur Kommunikation.

Assistenztechnologien könnten beispielweise Demenzbetroffene in Form von Erinnerungssystemen unterstützen. Ein konkretes Beispiel hierfür sind automatische Tablettenspender, die durch akustische Signale an die Einnahme erinnern.

Besondere Verhaltensweisen und psychische Problemlagen können Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionell Pflegende belasten. Auch um Menschen mit Demenz zu begleiten und zu pflegen sind individuelle Interventionen erforderlich.

Assistenztechnologien könnten dabei helfen, den Umgang mit besonderen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen zu erleichtern, in dem sie zum Beispiel durch verstehende Diagnostik auf die Bewältigung der Symptome (zum Beispiel nächtliche Unruhe, Wahnvorstellungen) abzielen oder dazu beitragen, diese vorzubeugen.

Unter diesem Punkt ist die Fähigkeit der eigenen Versorgung zu verstehen wie zum Beispiel der Zahnpflege, dem Duschen oder Baden, der Haarpflege, dem Essen und Trinken, dem An- und Auskleiden sowie der Toilettennutzung.

Assistenztechnologien könnten dazu beitragen, die Nahrungsaufnahme selbst zu steuern, die Körperpflege selbstständiger zu ermöglichen, und auch den Umgang mit Inkontinenz sowie die selbstständige Toilettennutzung fördern.

Mit diesem Aspekt sind typische Hausarbeiten gemeint, die die alltägliche Lebensführung erfordert. Das kann die selbstständige Organisation des Haushalts wie Einkaufen oder Kochen, Aufräum- und Reinigungsarbeiten sowie die Regelung finanzieller und behördlicher Angelegenheiten betreffen.

Assistenztechnologien könnten zum Beispiel als Reinigungssysteme oder Einkaufshilfen die Selbstständigkeit unterstützen. Zum Erhalt einer selbstbestimmten Haushaltsführung kann es auch helfen, pflegerische und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Pflegedienst, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Wäschedienste, Friseur oder Fußpflege mittels Technik zu organisieren und zu steuern.